Sie haben von Ihrem behandelnden Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung oder eine Überweisung zur Ernährungsberatung erhalten?
Eine Verordnung zur Ernährungstherapie belastet nicht das Budget Ihres Arztes
Sie rufen mich an, nennen mir Ihre Diagnose und ihre persönlichen Daten und ich erstelle anhand dessen einen Kostenvoranschlag für die Ernährungstherapie. Diesen sende ich Ihnen dann per Post zu.
Sie senden den von mir erstellten Kostenvoranschlag und eine Kopie der Notwendigkeitsbescheinigung/ Überweisung an Ihre Krankenkasse.
Mit der Bitte um Übernahme der Kosten für die Beratung.
Sie sind privat versichert, dann können Sie vor der Beratung Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung oder der Beihilfe aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären.
Evtl. können Sie hier auch schon eine Kopie der Notwendigkeitsbescheinigung an die Kasse senden.
Sie haben die Bestätigung der Krankenkasse für die Übernahme der Beratung? Dann kontaktieren Sie mich gerne und wir vereinbaren zeitnah einen Termin.
Privat versicherte Patienten können schon ohne die vorherige Zusage der Kasse einen Termin vereinbaren.
Je nachdem um welche Krankenkasse es sich handelt kann ein Eigenanteil für Sie als Patient entstehen.
Dieser Eigenanteil ist bei der ersten Beratungseinheit zu begleichen.
Den Restbetrag überweisen Sie dann nach dem Ende der Beratung.
Manche Krankenkassen arbeiten auch mit einer Abtretungserklärung. Das bedeutet, dass ich den restlichen Rechnungsbetrag direkt mit Ihrer Kasse abrechne. So zahlen Sie nur Ihren Eigenanteil.
Patienten die privat versichert sind, treten erstmal in Vorleistung und reichen im Anschluss an die Beratung die Rechnung mit dem vollständigen Betrag ein um die Erstattung zu bekommen.
Praxis für Ernährungsberatung und Diättherapie Christine Kahrl-Bussek