Ernährungs-/Diättherapie (nach § 43 SGB V - Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) ist eine Beratung auf ärztliche Empfehlung und richtet sich an Patienten mit Erkrankungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Ernährungstherapie mit fünf oder mehr Einzelberatungen.
Ernährungsberatung (nach § 20 SGB V, Prävention und Gesundheitsförderung) richtet sich an Personen die eine Umstellung ihrer Ernährung anstreben oder auch ernährungsbedingten Krankheiten vorbeugen möchten. Häufig beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten einer präventiven Ernährungsberatung.
Meine Beratung beginne ich mit einem ausführlichen Erstgespräch (Ernährungsanamnese).
Hierbei schauen wir auf Ihre Ziele, Wünsche und den Weg der Beratung.
Jede Beratung ist individuell auf Sie abgestimmt und an keine bestimmten Ernährungskonzepte gebunden.
Ich berücksichtige Ihre Bedürfnisse und Ihre persönliche Lebenssituation.
Meine Beratungstätigkeit richtet sich nach den aktuellen Empfehlungen und Leitlinien der Fachgesellschaften.
Die Beratungen finden vor Ort in meiner Praxis in Einhausen statt.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, in meine Praxis zu kommen, biete ich die Beratung gerne auch online oder am Telefon an.
Die Online-Beratungen finden über ein Portal statt, welches auch DSGVO-konform ist. Über einen Link, den Sie per E-Mail von mir erhalten werden, gelangen Sie zu der Online-Sprechstunde.
Sollten Sie auch keine Möglichkeit für eine Online-Beratung haben, dann komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause. Hier fällt eine zusätzliche Kilometerpauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer an.
Praxis für Ernährungsberatung und Diättherapie Christine Kahrl-Bussek